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Investitionsbeihilfen In Lüttich, in der Wallonie, in Belgien investieren: verfügbare Beihilfen

Die Empfangsstelle für Investoren kann Ihnen dank ihres Partnernetzwerks bei Investitionsprojekten behilflich sein. Zur Begünstigung der Niederlassung und Entwicklung von neuen Unternehmen und Stimulierung der wirtschaftlichen Aktivität bieten der Föderalstaat und die Wallonische Region ein deutliches und attraktives Anreizsystem. Die Höhe der Zuschüsse wird je nach dem Interesse des Projektes und dem Standort des Unternehmens festgelegt (in oder außerhalb eines Fördergebiets).

I. Staatliche Beihilfen

  • Abzug für Risikokapital (mehr darüber erfahren)
  • Vorgezogene Entscheidungen in Steuerangelegenheiten
  • Fördermaßnahmen für Forschung und Entwicklung (Abzug von Erträgen aus Patenten, Steuervorabzug für Forscher, Abzug von Investitionen oder Steuerguthaben)
  • Neue Doppelbesteuerungsabkommen (USA, Hong Kong)
  • Ausdehnung der Richtlinien „Mutter-Tochterunternehmen“
  • Tax Shelter
  • MWSt.-Abteilung
  • Steuerregime für Expats

Zusätzliche Infos:

http://minfin.fgov.be/portail2/belinvest/fr/presentation/who.htm

II. Regionale Beihilfen

Auf regionaler Ebene kann Ihnen die OFI, Abteilung ausländische Investoren der Wallonischen Agentur für Export und ausländische Investoren, auf maßgeschneiderte Weise von der Durchführbarkeitsstudie bis hin zur Verwirklichung der Investition unterstützend zur Seite stehen.

Wenn Sie ein ausländischer Investor sind und Ihre Aktivitäten in der Wallonie ausbauen möchten, können Sie Folgendes kostenlos und vertraulich anfordern:

  • Begleitung bei der Antragstellung für finanzielle Investitionsbeihilfen (regionale oder europäische Anreize),
  • Unterstützung bei der Beschäftigung, Einstellung und Weiterbildung,
  • Beratung über die Steuerbefreiung und sonstigen Steuervorteile,
  • Beratung über den Zugang zu Risikokapital,
  • Unterstützung bei rechtlichen, administrativen, steuerlichen, logistischen Schritten auch im Immobiliensektor.

Die Investierungsbeihilfen beziehen sich auf zahlreiche Bereiche und stellen einen Prozentsatz des beihilfeberechtigten, auf den Ankauf berechneten Investitionsbetrages dar:

  • Gebäude
  • Im Neuzustand erworbenes Material
  • Immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen, patentiertes oder nicht patentiertes technisches Wissen);
  • Rollmaterial > 3,5 Tonnen (mit Ausnahme des Transportsektors).

Diese Beihilfen sind von der Größe des Unternehmens abhängig:

II.1. Für KMU

Über die quantitativen Kriterien hinaus muss das kleine bis mittelständige Unternehmen außerdem folgenden Kriterien entsprechen: Es muss entweder eine natürliche Person mit der Qualität des Kaufmanns sein, einen selbständigen Beruf ausüben oder beides haben. Es kann u.a. auch eine GmbH, eine AG, eine Gen.mbH oder eine wirtschaftliche Interessensgemeinschaft sein, oder auch ein Cluster oder eine Spin-off.
Die juristische Person öffentlichen Rechts und der Verein ohne Erwerbszweck (VoE) dürfen keinen Anspruch auf die Anreize erheben.

II.2. Für Großunternehmen

Die Prämienberechnung ist Gegenstand besonderer Verhandlungen zwischen dem zuständigen Wirtschaftsminister und dem Unternehmen je nach der Bedeutung des Investitionsprogramms, des Interesses der Aktivität für die Region, der angestrebten Stellenschaffung und der Beschäftigungsqualität, den Auswirkungen auf die Umwelt sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen.
Aufgrund dieser Gespräche kann der maximale Beitragsprozentsatz für das Unternehmen 20 % erreichen.
Für den Transportsektor ist der Beihilfehöchstsatz auf 7,5 % festgelegt (unbeschadet europäischer Beihilfen).

II.3. Sonstige Beihilfen

Die Wallonische Region hat zahlreiche Beihilfen eingeführt, wie u.a.

BEIHILFEN FÜR F&E, EXPORTBEIHILFEN, BESCHÄFTIGUNGSBEIHILFEN

Zusätzliche Infos:

http://www.investinwallonia.be/ofi-belgique/s-investir-en-wallonie/demarrer-une-activite/incitants.php
    http://economie.wallonie.be/02DataBases/DB_presentation/Midas_presentation.htm

III. Lokale Beihilfen

Auf lokaler Ebene arbeitet die Empfangsstelle für Investoren mit Invest liégeois, Meusinvest zusammen.

Mit mehr als 190 Gesellschaften in petto, mehr als 200 Millionen Euro, die zur Unterstützung der Aktivitäten der KMU von der Provinz freigestellt werden können und nahezu 3.700 konsolidierten Arbeitsstellen … hat Meusinvest sich als unumgänglicher Partner in der wirtschaftlichen Ankurbelung Lüttichs bewiesen.
Die angebotenen Beihilfen sind vierfach:

  • Eine Minderheitsbeteiligung am Kapital mit einer Vertretung von Meusinvest im Verwaltungsrat
  • Darlehen, ob es sich nun übliche Darlehen oder in Form von Obligationen sind (Wandelobligationen oder nicht). Ziel ist es immer, das am besten auf die Bedürfnisse des Unternehmers angepasste Produkt zu wählen
  • Kurzfristige Kredite: 20 Millionen Euro wurden freigestellt, um diesen neuen Dienst für Unternehmen einzurichten, die in der aktuellen Situation aufgrund der Bank- und Finanzkrise kurzfristige Finanzierungsschwierigkeiten verspüren
  • Mobilien- und Immobilien-Leasing

Jedes Dienstleistungsangebot wird abhängig von den Bedürfnissen des Investorenprofils definiert. In jedem Fall wird bezweckt, eine Hebelwirkung auf die Entwicklung des Unternehmens auszuüben.

Wer kann Anspruch auf die Unterstützung von Meusinvest erheben?

Die Unternehmen müssen KMU sein:

  • mit Standort auf dem Gebiet der Provinz Lüttich
  • mit einem Projekt zur Schaffung oder zum Ausbau von Aktivitäten
  • mit finanziell gesunder Situation.

Kontakte:

+32 (0)4 221 62 11

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